Hallo liebe Experten,
wir haben folgenden Fall: ein Mitarbeiter hat noch eine weitere Beschäftigung. Da sein Verdienst in Summe die JAEG in der Vergangenheit überschritten hatte ist er bisher freiwillig gesetzlich versichert (SV-Schlüssel 9111). Zum Januar 2025 ist der Mitarbeiter in der weiteren Beschäftigung in Elternzeit gegangen und hat dort nichts mehr verdient. Zeitgleich wurde der Arbeitsumfang im Rahmen einer TZwEZ bei uns stark verringert, so dass sein Verdienst seit Januar unter der JAEG liegt. Seit Mai ist er (zusätzlich zu seiner Tätigkeit bei uns) in der anderen Beschäftigung in geringem Umfang wieder tätig. Ab Herbst wird sein Verdienst wieder über der JAEG liegen, ebenso in 2026.
Hätten wir ihn bereits zum Januar 2025 in die 1111 umschlüsseln müssen, da er unter die JAEG gefallen ist?
Und wenn ja, dann kommt er frühestens zum 01.01.2027 wieder in die freiwillige Versicherung, korrekt?
Oder bleibt er in der 9111, obwohl er unter die JAEG fällt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!