Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist mit 20% bei und in der Sparkasse sowie mit 80% bei unserer 100%-Tochter in der Jugendstiftung als Geschäftsführer angestellt. In Summe liegt er in der KV und PV über der Beitragsbemessungsgrenze. SV-Luft hat er noch in der RV und AV.
Bei der Sparkasse hat er im November 2022 seine tarifliche Sparkassensonderzahlung als Einmalzahlung erhalten. In der Jugendstiftung erhält er keinerlei Einmalzahlung.
Die Einmalzahlung wurde bei der Sparkasse als Einmalzahlung in der RV und AV verbeitragt.
Muss nun noch eine Aufteilung mit der Jugendstiftung (2.Hauptbeschäftigung) vorgenommen werden?
Vielen Dnak für Ihre Bemühungen.
Schönen Abend
Gruß
Steffen Droll