Hallo Experten-Team.
eine neue Mitarbeiterin ist im ersten Beschäftigungsmonat noch bei ihrem alten Arbeitgeber beschäftigt und wird deshalb mehrfach beschäftigt. Sie verdient in beiden Arbeitsverhältnissen über der Beitragsbemessungsgrenze. Die Mehrfachbeschäftigung für den ersten Beschäftigungsmonat ist aus meiner Sicht von beiden Arbeitgebern zu melden. Werden die Sozialversicherungsbeiträge in dem Fall ebenfalls anteilig aufgeteilt oder muss nur der "alte" Arbeitgeber Beiträge zahlen und die Beschäftigung wäre bei uns beitragsfrei?
Wie ist hier das Prozedere?
Gruß,
Jana Schaffrath