Guten Tag,
wir beschäftigen einen SV-pflichtigen Mitarbeiter. Derzeit übt dieser noch eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aus und erhält deshalb von uns keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beschäftigung wird zum 31.05.2025 beendet und übt dafür ab 01.06.2025 eine Tätigkeit als Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis aus.
Frage: Wird in diesem Fall die SV-pflichtige Beschäftigung mit der angestellten Beschäftigung als Geschäftsführer zusammengerechnet, sodass eine Beitragsumverteilung zu erfolgen hat? Müssen wir in diesem Fall ab 01.06.2025 wieder einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten?
Vielen Dank.