Ein MA ist privat krankenversichert und nimmt nun eine 2. Beschäftigung dazu auf (Mehrfachbeschäftigung).
Sein aktueller hälftiger AG-Beitragszuschuss zur pKV beträgt 277,23 Euro.
Die Beschäftigungen haben folgende Entgelte:
Beschäftigung A: 6700 Euro
Beschäftigung B: 1800 Euro
Gesamtentgelt aus beiden Beschäftigungen: 8500 Euro
Frage wegen Verteilung des AG-Zuschusses zur privaten KV:
- Ist es richtig, wenn die beiden Entgelte jeweils im Verhältnis zum Gesamtentgelt 8500 Euro gesetzt werden und diese Verhältnis dann einfach auf den AG-Zuschuss analog angewendet wird? Bei Beschäftigung B wären das dann 1800/8500 = 21,18 % von 277,23 Euro = 58,71 Euro anteiliger AG-Zuschuss zur pKV.
oder:
- Ist die BBG der KV/PV zu berücksichtigen, so dass bei Beschäftigung A aktuell nur 5.512,50 Euro angesetzt werden und bei Beschäftigung B die vollen 1800,00 so dass ein sv-pflichtiges Gesamtentgelt von 7.312,50 Euro angesetzt wird. Für Beschäftigung B würde das dann bedeuten 1800/7312,50 Euro * 277, 23 Euro = 24,62 % von 277,23 Euro = 68,24 Euro
Vielen Dank für Ihre Antwort.