Hallo liebes Expertenteam,
wenn eine Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich vorliegt, müssen die Beiträge ja anteilig zu den jeweiligen Entgelten berechnet werden. Erfolgt hier eine Rückmeldung durch die Krankenkasse an die Arbeitgeber oder müssen sich die Arbeitgeber direkt austauschen und die Entgelte abgleichen?
Danke für Ihre Unterstützung und viele grüße!