Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich

    Hallo liebes Expertenteam,


    wenn eine Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich vorliegt, müssen die Beiträge ja anteilig zu den jeweiligen Entgelten berechnet werden. Erfolgt hier eine Rückmeldung durch die Krankenkasse an die Arbeitgeber oder müssen sich die Arbeitgeber direkt austauschen und die Entgelte abgleichen?


    Danke für Ihre Unterstützung und viele grüße!

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung im Übergangsbereich

    Sehr geehrte Frau Ostermeier,
     
    die Regelungen des Übergangsbereichs sind immer dann anzuwenden, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus allen (versicherungspflichtigen) Beschäftigungen zusammengerechnet zwischen 603,01 und 2.000,00 EUR liegt.
    Werden mehrere (ggf. durch Zusammenrechnung) versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt, deren regelmäßige Arbeitsentgelte jedoch in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegen, sind die für die Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitragsanteile zugrunde zu legenden reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen für die einzelnen Beschäftigungen nicht durch die Anwendung der Berechnungsformeln auf die jeweiligen Arbeitsentgelte zu ermitteln; in diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme vielmehr auf der Grundlage des Gesamtarbeitsentgelts ermittelt und im Verhältnis der jeweiligen Arbeitsentgelte zum Gesamtarbeitsentgelt aufgeteilt.
     
    Das elektronische Meldeverfahren für Mehrfachbeschäftigte im Übergangsbereich (DSKK/DBGZ) wurde zum Dezember 2014 mangels Gesamtrelevanz eingestellt. Seit 2015 müssen daher die Arbeitgeber die Fremdentgelte in der monatlich exakten Höhe vom Arbeitnehmer mitgeteilt bekommen.
     
    Mit freundliche Grüßen
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.