Guten Tag,
ein Mitarbeiter befindet sich bei uns derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Altersteilzeitarbeitsverhältnis.
Darüber hinaus wird eine selbstständige Nebentätigkeit auf geringfügiger Basis (<556 €) ausgeübt.
Dieser Mitarbeiter möchte nun eine zweite geringfügige Nebentätigkeit (<556 €) im Angestelltenverhältnis aufnehmen.
Ist diese zweite aufgenommene geringfügige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und mit der Hauptbeschäftigung (Altersteilzeit) zusammenzurechnen?
Vielen Dank.