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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Mehrfachbeschäftigung / Eintritt Sozialversicherungspflicht

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter befindet sich bei uns derzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Altersteilzeitarbeitsverhältnis.


    Darüber hinaus wird eine selbstständige Nebentätigkeit auf geringfügiger Basis (<556 €) ausgeübt.


    Dieser Mitarbeiter möchte nun eine zweite geringfügige Nebentätigkeit (<556 €) im Angestelltenverhältnis aufnehmen.


    Ist diese zweite aufgenommene geringfügige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und mit der Hauptbeschäftigung (Altersteilzeit) zusammenzurechnen?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Mehrfachbeschäftigung / Eintritt Sozialversicherungspflicht

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung sind neben der Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeiten sozialversicherungsrechtlich unschädlich. Dabei ist im Rahmen von Altersteilzeitarbeit im Blockmodell unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung/-tätigkeit während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wird.
     
    Zu beachten ist, dass bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen neben der Altersteilzeitbeschäftigung ab der zweiten (geringfügig entlohnten) mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung diese „normal sozialversicherungspflichtig“ über die jeweilige Krankenkasse zu melden und abzurechnen sind.
     
    Eine neben einer Altersteilzeitbeschäftigung selbstständigen Tätigkeit, auch wenn nur auf „geringfügiger Basis“, gilt in diesem Zusammenhang nicht als geringfügig entlohnte Beschäftigung und wird entsprechend nicht zusammengerechnet.
     
    Insofern handelt es sich in Ihrem Sachverhalt im Sinne der Sozialversicherung um die „erste“ geringfügig entlohnte Beschäftigung neben der Altersteilzeitbeschäftigung (Hauptbeschäftigung).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Mehrfachbeschäftigung / Eintritt Sozialversicherungspflicht

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich dachte immer es darf außer eine geringfügigen Nebenbeschäftigung keine weitere Beschäftigung ausgeübt werden? Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 04
    RE: Mehrfachbeschäftigung / Eintritt Sozialversicherungspflicht

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich dachte immer es darf außer eine geringfügigen Nebenbeschäftigung keine weitere Beschäftigung ausgeübt werden? Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 05
    RE: Mehrfachbeschäftigung / Eintritt Sozialversicherungspflicht

    Hallo Personal_BW,

    wie in unserer Antwort an den User HR-Sozialversicherung mitgeteilt, ist eine selbstständige Tätigkeit, unabhängig von deren Umfang, keine geringfügig entlohnte Beschäftigung und demnach nicht mit einer (Haupt-)Beschäftigung zusammen zu rechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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