Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Fall:
Mitarbeiter A ist bei der Arbeitgeber B und Arbeitgeber C angestellt.
Bei B verdient er oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der KV/PV circa 65% der gesamten Einkünfte, bei C verdient er unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der KV/PV circa 35% der gesamten Einkünfte.
Die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird jeweils anteilig von Arbeitgeber B und Arbeitgeber C übernommen.
Der Arbeitnehmer ist Mitglied einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
A teilte uns mit, dass mündlich vereinbart wurde, dass ausschließlich B den kompletten Beitrag zur PKV zahlt und C keinen Beitrag zahlt.
B ist dazu grundsätzlich nicht verpflichtet hat aber zugestimmt.
Kann B den seinen Pflichtanteil übersteigenden Betrag von 35% trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei an A zahlen? Oder muss der den Pflichtanteil übersteigende Betrag der Sozialversicherung und Steuer unterworfen werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.