Sehr geehrtes AOK-Team,
unsere Raumpflegerin arbeitet wie folgt;
- bei Arbeitgeber A als Hauptbeschäftigung (Gehalt ca. Euro 1600,00 brutto)
- bei Arbeitgeber B als Minijob und
- bei uns (Arbeitgeber C) ab Mai 2025 als Minijob (mit. 250,00 Euro)
Unsere Frage:
a) müssen wir als Arbeitgeber C die Geitzone berücksichtigen (1600 + 250)?
wenn ja- muss uns Arbeitgeber A bzw. die Arbeitnehmerin die Gehaltsabrechnung mtl. vorlegen?
b) müssen wir als Arbeitgeber C bei der Anmeldung "Mehrfachbeschäftigung" schlüsseln
c) Anmeldung: 1 1 0 1 (pflichtig KV RV und PV, frei in AL) ?
d) Steuer wird nach Steuerklasse 6 abgerechnet
Vielen Dank für Ihre Antwort.