Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte bezüglich Mehrfachbeschäftigungen mehrere Fragen:
1. MA hat Zwischenpraktikum vorgeschrieben 190, 0000 + Minjob max. 556 Euro möglich?
2. MA hat Zwischenpraktikum vorgeschrieben 190, 0000 + mehr als geringfügige Beschäftigung? Wäre dann die 2 Beschäftigung voll sozialversicherungpflichtig mit 101, 1111?
3. ordentlich Studierende Werkstudentin 105, 0100 + Minijob max. 556 Euro möglich? Oder darf Sie mit allen Zeiten dann nicht über 20 Wochenstunden kommen? Wenn ja, dann alles SV-pflichtig?
Vielen Dank für die Rückmeldung.