Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wäre es wenn ein Student, der studentisch krankenversichert ist, einen zweiten Minijob aufnimmt, wenn
a) der Verdienst des 1. und 2. Minijobs 538 € nicht überschreiten würde?
b) der Verdienst des. 1 und 2. Minijobs 538 € überschreiten?
Wäre er dann im Fall b) im 2. Minijob voll versicherungspflichtig? Wenn ja, hieße das, dass er sich über seine studentische Versicherung hinaus noch versichern müsste?
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung.