Expertenforum - Maximaldauer Elternzeit bei mehreren Kindern hintereinander (mit vorzeitigen Beendigungen von Elternzeiten)

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  • 01
    Maximaldauer Elternzeit bei mehreren Kindern hintereinander (mit vorzeitigen Beendigungen von Elternzeiten)

    Guten Tag,


    ich bitte um Beantwortung folgenden Sachverhalts:


    Was ist die Maximaldauer von Elternzeit bei mehreren Geburten hintereinander, wenn die jeweiligen Elternzeiten vorzeitig beendet werden wegen des Beginns eines neuen Mutterschutzzeitraumes? Wie werden die Mutterschutzfristen vor der Geburt der zweiten und dritten Kinder berücksichtigt? Beim ersten Kind ist es so, dass die Mutterschutzzeit vor Geburt des Kindes nicht bei der Dauer der Elternzeit mitberücksichtigt wird.


    Vielleicht können Sie die Frage anhand des Beispiels unten beantworten.


    Die Mitarbeiterin möchte gerne wissen, bis zu welchem Datum sie insgesamt maximal Elternzeit beantragen kann. Sie ist teilzeitbeschäftigt innerhalb der eigenen Elternzeit. Sie hat aktuell Anspruch auf einen Vollzeitarbeitsplatz bis zum Ende der Elternzeit.


    Rechnet man so, dass die Mitarbeiterin ab Geburt des ersten Kindes am 06.07.2019 maximal 9 Jahre Elternzeit nehmen kann, also bis 05.07.2028?

    Oder wird der Gesamtzeitraum aller Elternzeiten verlängert um die Mutterschutzfristen vor Geburt des zweiten und dritten Kindes?


    Kind 1

    Mutterschutz 30.05.2019-05.09.2019

    Geburt am 06.07.2019

    Elternzeit beantragt 06.07.2019-05.07.2022

    Elternzeit vorzeitig beendet zum 07.03.2021 (wegen Beginn Mutterschutz Kind 2)


    Kind 2

    Mutterschutz 08.03.2021-14.06.2021

    Geburt am 15.04.2021

    Elternzeit beantragt 15.04.2021-14.04.2024

    Elternzeit vorzeitig beendet zum 07.11.2023 (wegen Beginn Mutterschutz Kind 3)


    Kind 3

    Mutterschutz 08.11.2023-20.02.2024

    Geburt am 26.12.2023

    Elternzeit beantragt 26.12.2023-25.06.2025



     

  • 02
    RE: Maximaldauer Elternzeit bei mehreren Kindern hintereinander (mit vorzeitigen Beendigungen von Elternzeiten)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Elternzeit beträgt für jedes Kind drei Jahre, auch wenn sich die Elternzeiträume aufgrund der Geburt weitere Kinder und der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit überlappen. Auf die Elternzeiten werden die Mutterschutzfristen nach der Geburt (aber nicht vor der Geburt) angerechnet.


    Einen starren Endtermin für alle Elternzeiten, wie in Ihrem Beispiel den 5. Juli 2028, gibt es aber nicht, da die Mitarbeiterin verlangen kann, dass ein Teil der Elternzeit auf den Zeitraum bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes übertragen werden kann.


    Rechnerisch beträgt die Gesamtdauer der Freistellungen, wenn sie vom Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes ausgehend rechnen allerdings insgesamt neun Jahre zuzüglich der Mutterschutzfristen vor der Geburt für das zweite und dritte Kind.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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