Guten Tag,
ich bitte um Beantwortung folgenden Sachverhalts:
Was ist die Maximaldauer von Elternzeit bei mehreren Geburten hintereinander, wenn die jeweiligen Elternzeiten vorzeitig beendet werden wegen des Beginns eines neuen Mutterschutzzeitraumes? Wie werden die Mutterschutzfristen vor der Geburt der zweiten und dritten Kinder berücksichtigt? Beim ersten Kind ist es so, dass die Mutterschutzzeit vor Geburt des Kindes nicht bei der Dauer der Elternzeit mitberücksichtigt wird.
Vielleicht können Sie die Frage anhand des Beispiels unten beantworten.
Die Mitarbeiterin möchte gerne wissen, bis zu welchem Datum sie insgesamt maximal Elternzeit beantragen kann. Sie ist teilzeitbeschäftigt innerhalb der eigenen Elternzeit. Sie hat aktuell Anspruch auf einen Vollzeitarbeitsplatz bis zum Ende der Elternzeit.
Rechnet man so, dass die Mitarbeiterin ab Geburt des ersten Kindes am 06.07.2019 maximal 9 Jahre Elternzeit nehmen kann, also bis 05.07.2028?
Oder wird der Gesamtzeitraum aller Elternzeiten verlängert um die Mutterschutzfristen vor Geburt des zweiten und dritten Kindes?
Kind 1
Mutterschutz 30.05.2019-05.09.2019
Geburt am 06.07.2019
Elternzeit beantragt 06.07.2019-05.07.2022
Elternzeit vorzeitig beendet zum 07.03.2021 (wegen Beginn Mutterschutz Kind 2)
Kind 2
Mutterschutz 08.03.2021-14.06.2021
Geburt am 15.04.2021
Elternzeit beantragt 15.04.2021-14.04.2024
Elternzeit vorzeitig beendet zum 07.11.2023 (wegen Beginn Mutterschutz Kind 3)
Kind 3
Mutterschutz 08.11.2023-20.02.2024
Geburt am 26.12.2023
Elternzeit beantragt 26.12.2023-25.06.2025