Hallo Expertenteam,
Kann ein Mitarbeiter nach Abschluss eines Bachelorstudiums, einer anschließenden Studienpause und der darauffolgenden Aufnahme eines Masterstudiengangs erneut im Werkstudentenstatus beschäftigt werden?“
Der Mitarbeiter war nach dem Bachelorabschluss nicht mehr immatrikuliert und wurde in dieser Zeit regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Personengruppe 101).
Nun liegt eine Immatrikulationsbescheinigung für den Masterstudiengang vor.
Die Beschäftigung soll weiterhin unter 20 Wochenstunden erfolgen.
Vielen Dank!