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  • 01
    Masterstudium nach 6 monatiger Pause--trotzdem Werkstudentenstatus??

    Hallo Expertenteam,

    Kann ein Mitarbeiter nach Abschluss eines Bachelorstudiums, einer anschließenden Studienpause und der darauffolgenden Aufnahme eines Masterstudiengangs erneut im Werkstudentenstatus beschäftigt werden?“


    Der Mitarbeiter war nach dem Bachelorabschluss nicht mehr immatrikuliert und wurde in dieser Zeit regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Personengruppe 101).

    Nun liegt eine Immatrikulationsbescheinigung für den Masterstudiengang vor.

    Die Beschäftigung soll weiterhin unter 20 Wochenstunden erfolgen.

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Masterstudium nach 6 monatiger Pause--trotzdem Werkstudentenstatus??

    Hallo Michifc8,
     
    Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen ist zunächst die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden. Dies setzt voraus, dass eine wissenschaftliche Ausbildung in einem geordneten Studien- oder Ausbildungsgang erfolgt und der Student sich einer mit dem Studium in Verbindung stehenden oder darauf aufbauenden Ausbildungsregelung unterwirft.
     
    Für Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) ein Aufbaustudium (mit Ausnahme eines Promotionsstudiums), ein in einer anderen Fachrichtung betriebenes Zweitstudium oder ein Masterstudium aufnehmen, ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden nicht ausgeschlossen.
     
    Demzufolge ist in der von Ihnen geschilderten Konstellation bei Vorliegen der beschriebenen Voraussetzungen sowie der Einhaltung der 20 Stunden-Grenze bei der wöchentlichen Arbeitszeit eine Werkstudentenbeschäftigung grundsätzlich möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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