Expertenforum - Masterstudent mit 20 Stunden/Woche

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  • 01
    Masterstudent mit 20 Stunden/Woche

    Hallo,


    wir beschäftigen demnächst einen Masterstudenten während des MAsterstudiums für 20 Std. in der Woche. Laut meiner Recherche wäre dies dann ein Werkstudent und die Beitragsgruppe 0100. Bitte geben SIe mir Bescheid ob dies korrekt ist oder ob sonst noch etwas zu beachten ist.


    Vielen Dank.


    Paul Gebhorst

  • 02
    RE: Masterstudent mit 20 Stunden/Woche

    Sehr geehrter Herr Gebhorst,

    ordentlich Studierende sind in Beschäftigungen während ihres Studiums in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das Studium wird mit einer entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung der Universität oder Hochschule nachgewiesen.
     
    Werkstudenten sind somit – außer in der Rentenversicherung – versicherungs- und beitragsfrei. Für eine Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin ist wesentlich, dass das Studium im Vordergrund steht. Eine Bewertung der Verhältnisse richtet sich nach Umfang und Lage der Arbeitszeit. Für das Werkstudentenprivileg in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung spielt die Höhe des Arbeitsentgelts – sofern dieses regelmäßig über der Geringfügigkeitsgrenze monatlich liegt – keine Rolle. Wichtig ist für die Versicherungsfreiheit der Werkstudenten aber, dass die 20-Wochenstunden-Grenze eingehalten wird.
     
    Sofern in Ihrem Sachverhalt die wöchentliche 20-Std.-Regelung eingehalten wird, ist mit der Immatrikulation im Masterstudiengang das Werkstudentenprivileg anwendbar und die Anmeldung erfolgt in der VA 106 und der Beitragsgruppe 0100.
     
    Mit freundlichen GrüßeN
     
    Ihr Expertenteam

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