Guten Tag,
ich habe hier den Fall, dass eine unserer Werkstudentinnen vor ein paar Tagen eine Mail darüber bekommen hat, dass das Prüfungsergebnis vorliegt / das Studium bestanden wurde. Sie hat nun seit 01.09. einen Teilzeitarbeitsvertrag von über 20 Std. bei uns.
Prinzipiell sind grad Semesterferien, so dass eine Arbeit über 20 Std. ja eh möglich wäre, selbst wenn es noch mitten im Studium wäre.
Meiner Information nach gilt das Werkstudentenprivileg solange, bis zum Ende des Monats in dem die Ergebnisse bekannt gegeben wurden, so dass ich sie eigentlich bis 30.09. noch als Werkstudentin abrechnen würde.
Stimmt diese Einschätzung?
Sie ist aktuell noch über ihren Vater privat versichert und müsste sich natürlich eine gesetzliche Krankenkasse für die weitere Tätigkeit raussuchen & ob dies ab "jetzt dann" oder gar rückwirkend (weil die Mail mit der Info ja ein paar Tage alt ist) sein müsste, oder erst ab 01.10., ist natürlich relevant... - auch, weil ich sonst ggf. ja ein neues Profil anlegen müsste und sie zum Zeitpunkt X abmelden und entsprechend neu wieder anmelden müsste...
Danke schon mal für eine Einschätzung und beste Grüße
Yu