Expertenforum - Maßnahmen anlässlich eines Gesundheitstages wie Hautscreening und Mama-Care

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  • 01
    Maßnahmen anlässlich eines Gesundheitstages wie Hautscreening und Mama-Care

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Rahmen eines Gesundheitstages wurde unseren Beschäftigten unter anderem ein Hautscreening und eine Brustkrebsvorsorge angeboten. Handelt es sich bei den dafür entstehenden Kosten (ca. 40 € je Person) um steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, welcher im Rahmen der Bagatellgrenzenprüfung (< 50 € je Monat) mit einberechnet werden muss? Oder handelt es sich um eine überwiegend im betrieblichen Interesse durchgeführte Maßnahme und kann bei der Betrachtung außen vor bleiben? Das Hautscreening wurde allen Beschäftigten (nicht nur denen, welche im freien Arbeiten) angeboten.


    Für eine Antwort dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Maßnahmen anlässlich eines Gesundheitstages wie Hautscreening und Mama-Care

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Maßnahmen liegen (als allgemeine Gesundheitsvorsorge) nicht im "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" und sind deshalb lohnsteuerlich grundsätzlich als geldwerter Vorteil zu betrachten.

    Auch eine Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 34 EStG scheidet aus (vgl. ausdrücklich Tz. 34 im BMF-Schreiben vom 20.04.2021, IV C 5 - S 2342/20/10003 :003).

    Deshalb muss - wie von Ihnen vorgesehen - der Aufwandsbetrag beim jeweiligen Arbeitnehmer in die Prüfung der Bagatellgrenze für Sachbezüge einbezogen werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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