Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Gesundheitstages wurde unseren Beschäftigten unter anderem ein Hautscreening und eine Brustkrebsvorsorge angeboten. Handelt es sich bei den dafür entstehenden Kosten (ca. 40 € je Person) um steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, welcher im Rahmen der Bagatellgrenzenprüfung (< 50 € je Monat) mit einberechnet werden muss? Oder handelt es sich um eine überwiegend im betrieblichen Interesse durchgeführte Maßnahme und kann bei der Betrachtung außen vor bleiben? Das Hautscreening wurde allen Beschäftigten (nicht nur denen, welche im freien Arbeiten) angeboten.
Für eine Antwort dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen