Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine zweifache Masernschutzimpfung als reine Entgeltabrechnerin in einem Krankenhaus zwingend erforderlich? Können sie mir da die notwendige Rechtsgrundlage zukommen lassen?
Vielen lieben Dank
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine zweifache Masernschutzimpfung als reine Entgeltabrechnerin in einem Krankenhaus zwingend erforderlich? Können sie mir da die notwendige Rechtsgrundlage zukommen lassen?
Vielen lieben Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Impfpflicht gegen Masern ist in § 20 Abs. 8 f. IfSG geregelt. Danach besteht die Impfpflicht grundsätzlich in Krankenhäusern für alle nach 1970 geborenen Personen, auch wenn diese keinen direkten Kontakt zu Patienten haben. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Entgeltabrechnung räumlich und organisatorisch selbstständig ist, also nicht als Teil des Krankenhauses angesehen werden kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service