Der AN ist Jahrgang 1974, war Major der Bundeswehr und bezieht seit 2015 ein Ruhegehalt wegen Überschreitung der besonderen Altersgrenze seines Dienstgrades.
Er ist Beihilfeberechtigt und hat auch noch eine private KV/PV.
Er hat jetzt eine Beschäftigung (Vollzeit) bei einer von mir abzurechnenden Fahrschule angenommen.
Hat er in dieser Beschäftigung überhaupt einen Anspruch auf einen AG Zuschuss zu seiner privaten KV/PV? Wenn ja, normaler oder ermäßigter Zuschuss?