Sachverhalt:
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Kreditkarte und bezahlt alle Reisekosten.
Der Arbeitnehmer erhält keine Verpflegungsmehraufwendungen, bezahlt direkt alle Mahlzeiten mit der Kreditkarte.
Nun habe ich zwei Fragen:
Wenn die Reise weniger als 8 Stunden beträgt besteht kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen, demnach müsste der amtliche Sachbezug der Speisen angesetzt werden, diese könnten wiederum pauschal nach §40 versteuert werden und die Sozialversicherung entfällt.
Wenn die Reise mehr als 8 Stunden beträgt, würde dem Arbeitnehmer ein Verpflegungsmehraufwand zustehen, demnach wären die Speisen steuerfrei und die Sozialversicherung entfällt.
Der Großbuchstabe M müsste in beiden Fällen eingetragen werden?
Müssten die einzelnen Kosten der Mahlzeiten zusammen gerechnet werden, um die 60,00 Euro Grenze zu überprüfen?
Vielen Dank für ihr Feedback!