Guten Tag,
Betreuer in einem Pflegeheim für behinderte Kinder etc., die an den täglichen Mahlzeiten teilnehmen müssen, um den Kindern korrektes Essverhalten vorzuleben und somit eine Pädagogische Maßnahme auf Veranlassung durch den Arbeitgeber ausführen, müssen für diese Arbeitnehmer Sachbezugswerte berücksichtigt werden? Die Betreuer nehmen keine eigenen, vollständigen Mahlzeiten ein, sondern essen nur etwas mit.
Gibt es dazu schon Urteile?