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  • 01
    Mahlzeiten von Betreuern als pädagogische Maßnahme - steuerfrei?

    Guten Tag,


    Betreuer in einem Pflegeheim für behinderte Kinder etc., die an den täglichen Mahlzeiten teilnehmen müssen, um den Kindern korrektes Essverhalten vorzuleben und somit eine Pädagogische Maßnahme auf Veranlassung durch den Arbeitgeber ausführen, müssen für diese Arbeitnehmer Sachbezugswerte berücksichtigt werden? Die Betreuer nehmen keine eigenen, vollständigen Mahlzeiten ein, sondern essen nur etwas mit.

    Gibt es dazu schon Urteile?

  • 02
    RE: Mahlzeiten von Betreuern als pädagogische Maßnahme - steuerfrei?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation liegt sehr nahe, ein (ausschließlich im betrieblichen Interesse liegendes) Arbeitsessen anzunehmen, dass steuerfrei bleibt. Entsprechend hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 28.02.1975, VI R 28/73) für Ferienlager-Betreuer entschieden. Soweit ersichtlich, ist die aktuellste Äußerung des Finanzrechtsprechung (ebenfalls mit dem Ergebnis der Steuerfreiheit) das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 23.01.2012 (5 K 64/11). Diese Entscheidung betraf Kinderbetreuer in einem Heim, denen die Teilnahme an den Mahlzeiten (gemeinsam mit den Kindern) als arbeitsvertragliche Pflicht auferlegt war zwecks Überwachung der Kinder und Erreichung einer familienähnlichen Alltagsstrukturierung.


    Falls im Ihnen vorliegenden Fall Unsicherheiten verbleiben, kann eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstätten-Finanzamt helfen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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