Sehr geertes Expertenteam,
bei Midijobs wird für die Beitragsabrechnung geprüft, ob das Arbeitsentgelt im jeweiligen Monat innerhalb des Übergangsbereichs liegt und gemäß der Vorgaben die beitragspflichtige Einnahme ermittelt. Wenn nun eine Einmalzahlung aufgrund Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen ist, muss dann das Entgelt des Zuordnungsmonats unter Einbeziehung der Einmalzahlung neu bewertet werden? Im Rundschreiben zum Übergangsbereich vom 20.12.2022 wird nur § 23a Absatz 2 SGB IV thematisiert, nicht aber § 23a Absatz 4 SGB IV.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
M. S.