Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin, welche per 15.01.26 aus unserem Unternehmen ausgetreten ist und
mit der Januarabrechnung noch Urlaubsabgeltung für 2024 (Eingabe im System 31.12.204) und
Urlaubsabgeltung für 2025 (Eingabe 31.12.2025) erhalten soll. Diese MA ist ab 27.03.24 im Krankengeldbezug, ab 01.02.25 erhält sie rückwirkend EU-Rente. Vom 01.01.23 - 31.12.2025 ist ihr Verdienst in der Gleitzone. Müssen wir für diese Urlaubsabgeltung Sozialversicherung für die
MA berechnen?