Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    MA mit Wohnsitz Österreich / tägliches Pendeln (kein Grenz"gänger") nach DE

    Hallo Zusammen,

    wie ist in DE lohnsteuerrechtlich vorzugehen, wenn ein neuer MA bei einem deutschen Arbeitgeber, der ausschl. einen Wohnsitz in Österreich hat (keine Zweitunterkunft in DE!), täglich hin- und her pendelt?!

    Die sog. Grenzgänger-Thematik spielt keine Rolle, da sich der Beschäftigungsbetrieb mehr als 30km von der DE/AUT-Grenze befindet.

    Wo muss er Steuern zahlen und wie müssen wir das als deutscher Arbeitgeber berücksichtigen? Welche Steuerklasse ist zu berücksichtigen? Ist er ein sog. "beschränkt" steuerpflichtiger Arbeitnehmer, der im ELSTAM Verfahren ebenso berücksichtigt wird?

    Danke vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: MA mit Wohnsitz Österreich / tägliches Pendeln (kein Grenz"gänger") nach DE

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wegen des in Deutschland fehlenden gewöhnlichen Aufenthalts und Wohnsitzes besteht hier keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.


    Nach dem deutsch-österreichischen DBA sind die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis jedoch in Deutschland (beschränkt) steuerpflichtig (Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA).


    Für die Lohnsteuer sind die ELStAM abzurufen und zugrunde zu legen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte für Steuerrecht

  • 03
    RE: MA mit Wohnsitz Österreich / tägliches Pendeln (kein Grenz"gänger") nach DE

    Vielen Dank

    Inwiefern verändert sich das Steuerrecht, wenn der MA aufgrund einer vorliegenden Betriebsvereinbarung 1x pro Woche das "mobile Arbeiten" von Zu Hause (in Österreich!) wahr nimmt (achtung: kein offizieller Home Office Vertrag), sind diese Tage weiterhin in DE beschränkt steuerpflichtig, oder müssen diese herausgerechnet werden? Haben wir als Arbeitgeber somit ein To-Do mit österreichischen Finanzämtern?

    VG

  • 04
    RE: MA mit Wohnsitz Österreich / tägliches Pendeln (kein Grenz"gänger") nach DE

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Tätigkeit im Ansässigkeits-Staat (hier: Österreich) greift prinzipiell dessen Besteuerungsrecht. Die Gesamt-Vergütung ist dann (nach dem zeitlichen Verhältnis) aufzuteilen (bei 5-Tage-Woche mit einem Tag Home-Office also im Verhältnis 1:4).


    Für einige Staaten (Luxemburg, Niederlande) ist durch Vereinbarung geregelt, dass bis zu 34 Tage jährlich als Bagatellgrenze nicht beachtet werden (also keine Änderung des Besteuerungsrechts verursachen). Für Österreich bestehen u.E. solche Absprachen nicht; dies kann durch Anrufungsauskunft beim Betriebsstätten-Finanzamt abgesichert werden.


    Zu Fragen des österreichischen Steuerrechts können wir leider keine Auskunft erteilen, insbesondere auch nicht dazu, ob die Versteuerung in Österreich durch den deutschen Arbeitgeber oder ausschließlich durch den Arbeitnehmer (im Rahmen der Einkommensteuer) erfolgt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.