Guten Tag,
wir haben aktuell einen Mitarbeiter, der uns eine Erstbescheinigung vorgelegt hat die bis zum Freitag datiert war.
Nun kam eine Folgebescheinigung rein, die jedoch eine AU erst ab Montag der Folgewoche bescheinigt.
Für das dazwischenliegende Wochenende hat es also den Anschein als wäre er rein formal "gesund" und arbeitsfähig gewesen.
(In unserer Branche wird durchaus auch am Wochenende gearbeitet mit entsprechenden Ersatzruhetagen unter der Woche)
Haben solche Lücken (= fehlende Wochenenden) im Verlauf Auswirkungen auf die zu leistende Lohnfortzahlung als Arbeitgeber? Oder ist hier stur nach 6 Wochen (30 Tagen) Schluss?
Der betreffende AN war vor wenigen Wochen ebenfalls schon arbeitsunfähig erkrankt.
Welche Möglichkeiten haben wir als AG um prüfen zu lassen ob zwischen den beiden AU ein Zusammenhang besteht? Soweit mir bekannt sind nur für die "gleiche" Erkrankung 6 Wochen am Stück LFZ zu leisten.