Expertenforum - Lücke Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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  • 01
    Lücke Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine AN die seit dem 11.04 arbeitsunfähig ist. Wir haben eine Erstbescheinigung ab dem 11.04 bis 25.04 und dann wieder eine Folgebescheinigung festgestellt am 05.05 bis 26.05.2025. Sie hat eine Lücke ab dem 26.04 bis 04.05.2025. Ab dem 22.05 endet die Lohnfortzahlung. Sie hat für den oben genannten Zeitraum keine AU. Meine Frage, müssen wir als AG trotzdem Lohnfortzahlung leisten? Hätte sie dann ab dem 26.04 bis 04.05 und dann ab dem 22.05 keine Lohnfortzahlung mehr.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Lücke Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
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