Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine AN die seit dem 11.04 arbeitsunfähig ist. Wir haben eine Erstbescheinigung ab dem 11.04 bis 25.04 und dann wieder eine Folgebescheinigung festgestellt am 05.05 bis 26.05.2025. Sie hat eine Lücke ab dem 26.04 bis 04.05.2025. Ab dem 22.05 endet die Lohnfortzahlung. Sie hat für den oben genannten Zeitraum keine AU. Meine Frage, müssen wir als AG trotzdem Lohnfortzahlung leisten? Hätte sie dann ab dem 26.04 bis 04.05 und dann ab dem 22.05 keine Lohnfortzahlung mehr.
Vielen Dank.