Die Arbeitnehmerin ist krank geschrieben. In den ersten 6 Wochen der Krankschreibung wird vom Arzt eine Wiedereingliederungsmassnahme vorgeschlagen. Muss der Arbeitgeber für die tatsächliche Arbeit Lohn bezahlen oder greift auch hier der Lohnfortzahlungsanspruch.
Vielen Dank im Voraus