Hallo Expertenteam,
unser Ausbildungsleiter möchte gerne die Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung im Anschluss an die Freisprechungsfeier zum Abendessen einladen. Teilnehmerkreis: Ausbildungsleiter und die frisch ausgelernten Auszubildenden. Die Kosten des gemeinsamen Abschlussessens werden zwischen 30-40 € pro Person liegen, auf jeden Fall unter 60 €. Wie ist das Abendessen lohnsteuerlich einzuordnen? Fällt es unter Aufmerksamkeiten gem. LStR 19.6, weil der Abschluss der Berufsausbildung der Auszubildenden ein persönliches Ereignis für die jungen Gesellen darstellt und der Preis dem Anlass entsprechend angemessen ist? Wie ist das Essen für den Ausbildungsleiter zu lohnsteuerlich beurteilen?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.