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  • 01
    Lohnsteuerliche Beurteilung einer Einladung zum Abendessen nach bestandener Abschlussprüfung

    Hallo Expertenteam,

    unser Ausbildungsleiter möchte gerne die Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung im Anschluss an die Freisprechungsfeier zum Abendessen einladen. Teilnehmerkreis: Ausbildungsleiter und die frisch ausgelernten Auszubildenden. Die Kosten des gemeinsamen Abschlussessens werden zwischen 30-40 € pro Person liegen, auf jeden Fall unter 60 €. Wie ist das Abendessen lohnsteuerlich einzuordnen? Fällt es unter Aufmerksamkeiten gem. LStR 19.6, weil der Abschluss der Berufsausbildung der Auszubildenden ein persönliches Ereignis für die jungen Gesellen darstellt und der Preis dem Anlass entsprechend angemessen ist? Wie ist das Essen für den Ausbildungsleiter zu lohnsteuerlich beurteilen?

    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

     

  • 02
    RE: Lohnsteuerliche Beurteilung einer Einladung zum Abendessen nach bestandener Abschlussprüfung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei den Abendessen handelt sich lohnsteuerlich um sogenannte "Belohnungsessen". Diese sind mit dem tatsächlichen Preis als Arbeitslohn im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, Textziff. 62).


    Liegen die Gesamtaufwendungen je Teilnehmer unterhalb von EUR 50,00, können sie nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG als steuerfreie Sachbezüge behandelt werden, wenn der Freibetrag im entsprechenden Kalendermonat nicht bereits anderweitig ausgenutzt ist. Dies gilt sowohl für die teilnehmenden Gesellen, als auch für den Ausbildungsleiter.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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