Durch einen Fehler war bei einem Beschäftigten die Elterneigenschaft im Entgeltabrechnungssystem nicht mehr eingetragen, so dass der Kinderlosenzuschlag mit den Pflegeversicherungsbeiträgen abgeführt wurde. Der Fehler wurde rückwirkend korrigiert, so dass dem Beschäftigten dieser Kinderlosenzuschlag wieder gutgeschrieben wurde. Allerdings betraf dies auch das Vorjahr. Im aktuellen Jahr wurde die Lohnsteuer durch die Gutschrift entsprechend erhöht. Die Erhöhung im Vorjahr wird durch das bereits abgeschlossene Steuerjahr vom Entgeltabrechnungssystem nicht durchgeführt und es erfolgt auch kein Übertrag in das laufende Jahr. Wie kann der verminderte Vorsorgeaufwand (und damit das erhöhte steuerpflichtige Entgelt prüfungssicher abgerechnet werden, wenn dies im Entgeltabrechnungssystem nicht automatisch erfolgt?
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