Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Laut BMF Schreiben vom 05.09.2024 sind in Zeile 20 die gezahlten Vergütungen für Verpflegung bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit anzugeben.

    Frage: Wenn nun ein Mitarbeiter für eine Auswärtstätigkeit teilweise die Verpflegung ausgezahlt bekommt und teilweise die Verpflegung durch kostenlose Mahlzeitgengewährung bekommt, muss dann beides angegeben werden oder nur der ausgezahlte Betrag?

    Beispiel: Ein Mitarbeiter hat 5 Tage Auswärtstätigkeit + 1 Tag Anreise + 1 Tag Abreise. Es besteht ein Anspruch auf 168 Euro Verpflegungsmehraufwendungen. Der Mitarbeiter bekommt 5 kostenlose Mahlzeiten (laut Sachbezugswert = 56 Euro). Der Mitarbeiter bekommt 112 Euro an Verpflegungsmehraufwand ausbezahlt (168 Euro -56 Euro). Müssen nun in Zeile 20 die 112 Euro oder die 168 Euro ausgewiesen werden?

    Vielen Dank.

    Themenbereich:
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.