Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung müssen steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung eingetragen werden. Frage: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung stellt. Muss dann auch etwas in Zeile 21 eingetragen werden (z. B. ein geldwerter Vortei)?
Vielen Dank.