Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben nun mitbekommen, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 eigentlich die "steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswerärtstätigkeit" eingetragen werden müssten.
Dazu hätten wir eine ergänzende Frage:
Müssen hier auch die steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Fortbildungen der Arbeitnehmer eingetragen werden? Müssen weitere steuerfreie Erstattung eingetragen werden, wie z. B. Erstattung Reisekosten, Kilometerpauschalen, Übernachtungskosten o . ä.? Könnten Sie mir bitte eine Quellenangabe mitteilen, wo ich das nachlesen kann?
Vielen Dank.