Unser Mitarbeiter ist seit 20.9.23 krank.
Am 19.1.2025 endet die Beschäftigung. Er hat noch Anspruch auf Urlaubsentgelt, das im Januar 2025 abgerechnet wird. Fallen für dieses Entgelt Lohnsteuer an?
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Unser Mitarbeiter ist seit 20.9.23 krank.
Am 19.1.2025 endet die Beschäftigung. Er hat noch Anspruch auf Urlaubsentgelt, das im Januar 2025 abgerechnet wird. Fallen für dieses Entgelt Lohnsteuer an?
Sehr geehrter Fragesteller,
für die lohnsteuerliche Behandlung ist zunächst wichtig, ob es sich bei der Zahlung tatsächlich um "Urlaubsentgelt", also laufende Arbeitsvergütung für Urlaubszeiten, handelt oder stattdessen (wohl eher) Urlaubsgeld bzw. Urlaubsabgeltung vorliegt. Im erstgenannten Fall wären laufende Bezüge, im zweit-und drittgenannten Fall sonstige Bezüge abzurechnen.
In jedem Fall sind die Zahlungen mit Zufluss im Januar 2025 zu erfassen.
Wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (also absehbar für das Kalenderjahr 2025 fehlenden sonstigen Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis) werden sich bei Anwendung des Tarifs voraussichtlich keine Steuerpflichten ergeben (anders nur bei sehr hohen Urlaubs-Zahlungen).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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