Expertenforum - Lohnpfändung

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  • 01
    Lohnpfändung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    für einen Arbeitnehmer müssen wir jeden Monat eine Lohnpfändung abführen. Da ich einen Autounfall hatte und die Lohneingabe nicht mehr machen konnte, wurde für den Monat Januar keine Lohnpfändung vorgenommen. Ist es möglich den noch ausstehenden Betrag Ende Februar mit zu überweisen? Oder ist es ratsam sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Lohnpfändung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass bei dem Mitarbeiter die gesamte pfändbare Vergütung gepfändet und an den Gläubiger abgeführt wird. Vor diesem Hintergrund ist ein Abzug des im Januar nicht abgeführten gepfändeten Betrages im Februar nicht möglich, da dann in das pfändungsfreie Einkommen eingegriffen würde.


    Vor diesem Hintergrund könnten Sie sich nur mit dem Gläubiger in Verbindung setzen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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