Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Lohnfortzahlung - Zuschläge für Überstunden während Nachtarbeit

    Guten Tag,


    sind (Nacht-) Überstundenzuschläge, die für geleistete Arbeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr bezahlt werden, bei der Ermittlung der Höhe der Lohnfortzahlung (Urlaub, Krankheit und Feiertag) zu berücksichtigen?

    Die Zuschläge werden als "Nachtarbeitszuschlag" abgerechnet. Arbeitsvertraglich ist nicht vereinbart, dass Schichtarbeit oder die Arbeitsleistung während Nachtstunden erbracht werden muss.

     

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung - Zuschläge für Überstunden während Nachtarbeit

    Hallo TKo,

    Ihre Frage zur Berücksichtigung von zwischen 22:00 und 6:00 Uhr erarbeiteten (Nacht-) und Überstundenzuschlägen bei der Ermittlung der Höhe der Entgeltfortzahlung betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen zur Elternzeit erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Lohnfortzahlung - Zuschläge für Überstunden während Nachtarbeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Nachtarbeitszuschläge sind bei Krankheit, Urlaub und Feiertag zu berücksichtigen.


    Insoweit ist nicht maßgeblich, ob der Arbeitsvertrag eine Regelung zur Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen enthält. Entscheidend ist bei Krankheit und Feiertag, ob der Arbeitnehmer die Nachtarbeitszuschläge erhalten hätte, wenn die Arbeit nicht wegen Krankheit oder Feiertag ausgefallen wäre.


    Bei dem Urlaubsentgelt wird auf den tatsächlichen Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen abgestellt.


    Etwas anderes würde aber dann gelten, wenn die Nachtarbeitszuschläge „fehlerhaft“, also irrtümlich, gezahlt worden sind.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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