Guten Tag,
sind (Nacht-) Überstundenzuschläge, die für geleistete Arbeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr bezahlt werden, bei der Ermittlung der Höhe der Lohnfortzahlung (Urlaub, Krankheit und Feiertag) zu berücksichtigen?
Die Zuschläge werden als "Nachtarbeitszuschlag" abgerechnet. Arbeitsvertraglich ist nicht vereinbart, dass Schichtarbeit oder die Arbeitsleistung während Nachtstunden erbracht werden muss.