Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Lohnfortzahlung wegen derselben Krankheit

    Ein Arbeitnehmer war 2023/2024 schwer erkrankt und hat vom 6.9.23-17.10.23 die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Danach hat er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Seit Juli 2024 arbeitet er wieder und erhält seinen vollen Lohn. Nun ist er wegen der gleichen Krankheit seit 08.01.2026 wieder krank. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung von 6 Wochen zu tätigen?

    Erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse weiterhin Krankengeld, wegen derselben Krankheit?

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung wegen derselben Krankheit

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach der Lohnfortzahlung betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Ob und wieweit ein Krankengeldanspruch besteht, kann Ihnen nur die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters mitteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Lohnfortzahlung wegen derselben Krankheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitnehmer hat erneut Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung. Dies folgt aus § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG. Danach beginnt die sechswöchige Entgeltfortzahlung erneut zu laufen, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung der „ersten Krankheitsepoche“ mindestens sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Da hier die „erste Krankheitsepoche“ im Juli 2024 endete und die „zweite Krankheitsepoche§ erst am 8. Januar 2026 begann, sind die sechs Monate bereits abgelaufen, mit der Folge, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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