Ein Arbeitnehmer war 2023/2024 schwer erkrankt und hat vom 6.9.23-17.10.23 die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Danach hat er Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Seit Juli 2024 arbeitet er wieder und erhält seinen vollen Lohn. Nun ist er wegen der gleichen Krankheit seit 08.01.2026 wieder krank. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung von 6 Wochen zu tätigen?
Erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse weiterhin Krankengeld, wegen derselben Krankheit?