Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Arbeitgeber hat einen Tarifvertrag, in welchem die Zahlung von SFN-Zuschlägen geregelt ist. Die Arbeitnehmer erhalten regelmäßig diese steuer- und SV-freien Zuschläge im Rahmen der gesetzlichen Regelung.
Sind die Mitarbeiter erkrankt, regelt der Tarifvertrag die Lohnfortzahlung in der Form, dass dann nur eine Lohnfortzahlung des jeweiligen Tabellenentgeltes (Durchschnitt der letzten 12 Monate) erfolgt. Es erfolgt also keine Lohnfortzahlung (bei Krankheit) der steuer- und SV-freien SFN-Zuschläge.
Frage:
Kann man mit einem Tarifvertrag die Lohnfortzahlung von steuer- und SV-freien SFN-Zuschlägen arbeitsrechtlich komplett aushebeln? Wenn dies möglich ist, wie sieht es mit der Sozialversicherung aus. Soweit ich es nachlesen konnte, müssen dennoch Sozialversicherungsbeiträge in diesen Fällen abgeführt werden? Gegebenenfalls diese Frage dann in die Rubrik "Sozialversicherung" weiterreichen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Emmely