Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Lohnfortzahlung Reha bei zwei unterschiedlichen Krankheiten

    Hallo Expertenteam,

    bei uns gibt es folgenden Fall: ein Mitarbeiter tritt eine Reha-Maßnahme an, bei der

    gleichzeitig zwei Erkrankungen behandelt werden. Orthopädisch und Kardiologisch.

    Bezgl. der orthopädische Erkrankung war der Mitarbeiter in diesem Frühjahr bereits mehrere

    Monate arbeistunfähig und im Krankengeldbezug. Kann das als Vorerkrankungszeit angerechnet werden oder beginnt die LFZ noch einmal neu wegen der kardiologischen Behandlung? Da ist die eigentliche Erkrankung schon länger her.

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung Reha bei zwei unterschiedlichen Krankheiten

    Sehr geehrte Frau Ellermann,

    wir bitten um Verständnis, dass für Ihre Anfrage noch Recherchen notwendig sind, so dass wir die 24-Stunden leider nicht einhalten können.

    Wir kommen unaufgefordert auf Ihre Fragestellung zurück.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Lohnfortzahlung Reha bei zwei unterschiedlichen Krankheiten

    Guten Tag Frau Ellermann,

    wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

    Sofern die beiden Erkrankungen während der Rehabilitationsmaßnahme parallel bestehen, ist die Vorerkrankung nach den zuvor genannten Voraussetzungen des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz anzurechnen.
     
    Da es sich bei der Anrechnung von Vorerkrankungen aber auch immer – neben der medizinischen Seite – um eine Einzelfallentscheidung handelt, empfehlen wir, Kontakt zur zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um anhand konkreter Daten diesen Sachverhalt zu beurteilen.

    Mit freundlichen Grüßen 

    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.