Hallo Expertenteam,
bei uns gibt es folgenden Fall: ein Mitarbeiter tritt eine Reha-Maßnahme an, bei der
gleichzeitig zwei Erkrankungen behandelt werden. Orthopädisch und Kardiologisch.
Bezgl. der orthopädische Erkrankung war der Mitarbeiter in diesem Frühjahr bereits mehrere
Monate arbeistunfähig und im Krankengeldbezug. Kann das als Vorerkrankungszeit angerechnet werden oder beginnt die LFZ noch einmal neu wegen der kardiologischen Behandlung? Da ist die eigentliche Erkrankung schon länger her.