Guten Tag,
der Arbeitnehmer muss erst ab dem 4. Tag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Zählen die 3 Tage ohne AU-Bescheinigung zu den 42 Tagen Lohnfortzahlung?
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Guten Tag,
der Arbeitnehmer muss erst ab dem 4. Tag eine AU-Bescheinigung vorlegen. Zählen die 3 Tage ohne AU-Bescheinigung zu den 42 Tagen Lohnfortzahlung?
Guten Tag,
Ihre Frage zur Arbeitsunfähigkeit ohne ärztliches Attest und die damit verbundene Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers betrifft vordergründig das Arbeitsrecht.
Daher bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, sind grundsätzlich nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung anzurechnen. Tage, für die ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsentgelt fortgezahlt wurde, sind jedoch dann auf den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch anzurechnen, wenn „glaubhaft“ dargelegt wird, dass eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der glaubhafte Nachweis ist als erbracht anzusehen, wenn sich eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an eine nicht ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar anschließt.
Damit im Ergebnis beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse von identischen Entgeltfortzahlungs- und ggf. Krankengeldzeiträume ausgegangen werden kann, sollten Fälle der von Ihnen beschriebenen Art mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden.
Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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