Expertenforum - Lohnfortzahlung für Reha nach Krankheit

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  • 01
    Lohnfortzahlung für Reha nach Krankheit

    Ein Arbeitnehmer war von Januar bis März wegen einer Schultererkrankung krank geschrieben.

    Nachdem er nun einige Zeit wieder gearbeitet hat hat er nun eine Rehamaßnahme bewilligt bekommen. Kann diese auf die 6 wöchige Krankschreibung angerechnet werde, so dass keine Lohnfortzahlung mehr zu leisten ist


     

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung für Reha nach Krankheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Schultererkrankung stellt eine anrechenbare Vorerkrankung dar, wenn die Rehabilitation zu der Grunderkrankung angeordnet bzw. bewilligt wurde, die auch der Schultererkrankung zugrunde liegt. Wurde hingegen die Rehabilitationsmaßnahme wegen einer anderen Erkrankung bewilligt, kann die Schultererkrankung nicht angerechnet werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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