Ein Arbeitnehmer war von Januar bis März wegen einer Schultererkrankung krank geschrieben.
Nachdem er nun einige Zeit wieder gearbeitet hat hat er nun eine Rehamaßnahme bewilligt bekommen. Kann diese auf die 6 wöchige Krankschreibung angerechnet werde, so dass keine Lohnfortzahlung mehr zu leisten ist