Eine schwangere MA in unserem Unternehmen hat ein teilweises BV oder ein generelles Beschäftigungsverbot für Schichtarbeit. Wenn diese MA in diesem Zeitraum arbeitsunfähig ist, hat sie dann Anspruch auf Arbeitslohn nach dem EFZG (Lohnausfallprinzip) oder nach dem Mutterschutzgesetz?
Lohnausfall wäre ohne Schichtzuschläge, da sie während der Schutzfrist Tagschicht arbeitet.
Mutterschutz wäre das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor dem Eintritt der Schwangerschaft einschl. Schichtzuschläge.