Die Arbeitnehmerin ist für 6 Wochen krank geschrieben. In diesen (ersten) 6 Wochen findet eine stufenweise Wiedereingliederung statt. Prinzipiell besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Was ist mit den gearbeiteten Stunden müssen diese als Arbeit vergütet werden oder fallen Sie unter die Lohnfortzahlung so dass auch für sie ein Erstattungsanspruch im Umlageverfahren dafür besteht.