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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Lohnfortzahlung bei Wiedereingliederung in den ersten sechs Wochen

    Die Arbeitnehmerin ist für 6 Wochen krank geschrieben. In diesen (ersten) 6 Wochen findet eine stufenweise Wiedereingliederung statt. Prinzipiell besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.

    Was ist mit den gearbeiteten Stunden müssen diese als Arbeit vergütet werden oder fallen Sie unter die Lohnfortzahlung so dass auch für sie ein Erstattungsanspruch im Umlageverfahren dafür besteht.

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung bei Wiedereingliederung in den ersten sechs Wochen

    Guten Tag,
     
    in Ihrem Sachverhalt ist nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten vordergründig zu klären, ob durch die Erbringung der teilweisen Arbeitsleistung während einer Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG besteht oder ein „Lohnanspruch“ ggf. nach den Regelungen des BGB gegeben ist.
     
    Allerdings bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine weitere Stellungnahme zu diesem arbeitsrechtlichen Aspekt Ihrer Frage abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Thematik Ihres Sachverhaltes gilt grundsätzlich Folgendes:
     
    Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG, besteht ein Anspruch auf eine AAG Erstattung, gegebenenfalls auch für Teilbeträge.
     
    Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall Kontakt mit der zuständigen Einzugsstelle aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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