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  • 01
    Lohnfortzahlung bei medizinisch nicht erforderlichem Eingriff

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Mitarbeiter X lässt eine Vasektomie durchführen. Daraufhin bekommt er über mehrere Tage eine AU-Bescheinigung. Muss hier Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt werden?

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung bei medizinisch nicht erforderlichem Eingriff

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Auch bei einer Vasektomie besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies folgt aus § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Dort sind die Fälle einer Sterilisation oder eines Schwangerschaftsabbruchs ausdrücklich geregelt. Auf die Motivation des Arbeitnehmers für die Vasektomie kommt es dabei nicht an. Die Entgeltfortzahlung wird hier also auch durch Vorstellungen über die persönliche Lebensplanung ausgelöst.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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