Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Lohnfortzahlung aufgrund Folgeerkrankung_ Ersterkrankung bei einem anderen Arbeitgeber

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter hat seine Beschäftigung bei uns am 1.6.2025 begonnen. Danach hat er uns eine Krankschreibung für den Zeitraum 24.07.-03.09.2025 eingereicht. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Folgeerkrankung für den Zeitraum beim Vor-Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hatte bei seinem damaligen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall und war krank vom 09.05.-31.05.2025.

    Meine Frage: Können diese Tage vom Mai auf unsere Krankheit im Juli angerechnet werden oder sind wir verpflichtet, die kompletten 42 Tage Lohnfortzahlung zu leisten?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung aufgrund Folgeerkrankung_ Ersterkrankung bei einem anderen Arbeitgeber

    Hallo Frau Schilling,
     
    Ihre Frage zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber betrifft vordergründig arbeitsrechtliche Regelungen, die in diesem Forum nicht beantwortet werden können. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu keine konkrete Aussage abgeben, sondern nur allgemein Stellung nehmen können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art folgendes:
     
    Eine Anrechnung von Vorerkrankungen kommt nur in Betracht, wenn die wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit während eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber eintritt.
     
    Hat der Arbeitnehmer zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten den Arbeitgeber gewechselt, so ist (nach Ablauf der Wartezeitregelung) ein neuer Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bis zu 6 Wochen gegeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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