Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter hat seine Beschäftigung bei uns am 1.6.2025 begonnen. Danach hat er uns eine Krankschreibung für den Zeitraum 24.07.-03.09.2025 eingereicht. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Folgeerkrankung für den Zeitraum beim Vor-Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hatte bei seinem damaligen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall und war krank vom 09.05.-31.05.2025.
Meine Frage: Können diese Tage vom Mai auf unsere Krankheit im Juli angerechnet werden oder sind wir verpflichtet, die kompletten 42 Tage Lohnfortzahlung zu leisten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.