Eine Minijobberin wird aktuell incl. AN-Anteil zur RV abgerechnet. Nun ist bei ihr eine Erwerbsminderungsrente bewilligt worden und die Mitarbeiterin möchte von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Kann die Befreiung bzw. die Änderung des Beitragsgruppenschlüssel auf 6500 geändert werden oder muss hier ein bestimmtes Zeitfenster beachtet werden? Vielen Dank.
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Lohnbuchhaltung
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RE: Lohnbuchhaltung
Hallo AnRei,
die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs des Befreiungsantrags beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Der Arbeitgeber hat den Tag des Eingangs des Befreiungsantrags zu dokumentieren und den Antrag zu den Entgeltunterlagen des Arbeitnehmers zu nehmen.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und verliert mit Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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