Guten Tag, eine Mitarbeiterin übt drei Beschäftigungenaus:
1. SV-pflichtig Brutto € 900, StKl 4; Hauptbeschäftigung; Midijob
2. SV-pflichtig Brutto € 906, StKl 6; Nebenbeschäftigung; Midijob
3. Minijob, €350
Nun meine Frage: ist es richtig, dass Beschäftigung 1+2 als Midijob abgerechnet werden darf? Der Minijob zählt nicht zu diesen beiden Beschäftigungen dazu?
Danke und
Freundliche Grüße