Expertenforum - Lohnabtretung für Kindesunterhalt

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  • 01
    Lohnabtretung für Kindesunterhalt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der AG hat einen Abtretungsvertrag zwischen dem AN und dem Jugendamt über Kindesunterhalt bekommen. 426,00 € Unterhalt und 74,00 € Unterhaltsrückstand. Es wurde keine gerichtlich Pfändungsfreigrenze bestimmt. Sind die 500,00 € nunmehr ohne Beachtung der Pfändungsfreigrenze an das Jugendamt zu überweisen?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Lohnabtretung für Kindesunterhalt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 400 BGB ist die Abtretung unpfändbarer Forderungen ausgeschlossen. Das heißt, es muss auch bei einer Abtretung geprüft werden, ob der abgetretene Betrag die Pfändungsfreigrenzen angreift.


    Auf Grundlage der vorliegenden Abtretungsvereinbarung müsste daher in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die Parteien die üblichen Pfändungsfreigrenzen zugrunde legen oder ob die Parteien auf die Selbstbehalte gemäß § 850d ZPO abstellen wollten.


    Sollte letzteres der Fall sein, müssten Sie den Selbstbehalt für die jeweils in Rede stehende Pfändung ermitteln und Ihr Ergebnis in einem weiteren Schritt den beiden Beteiligten (also Arbeitnehmer und Jugendamt) mitteilen und um Bestätigung bitten, ob mit dem von Ihnen gefundenen Ergebnis Einverständnis besteht.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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