Expertenforum - Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen - Arbeitsrecht

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  • 01
    Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen - Arbeitsrecht



    Von: Frau Wutzler am 12.05.2025

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen polnischen Staatsangehörigen, bei uns in Deutschland ( Wilsdruff) im Unternehmen (Standort Wilsdruff) beschäftigt. Er hat einen deutschen Wohnsitz und ist privat krankenversichert in Deutschland, da er 8500,00 € im Monat verdient. Er ist im Vertrieb tätig und arbeitet in Deutschland und im Ausland. Jetzt habe ich erfahren, das er in polen ebenfalls angestellt ist in Teilzeit für 20h/Woche. Er bezahlt ja in Deutschland die Sozialabgaben (Rente, Arbeitslosenversicherung), KV und PV ist privat versichert. In welchem Bezug kommt hier das Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen? Muss er dann sein Gehalt in Deutschland und in Polen versteuern in der Rentenversicherung? Oder muss er dann sein Gehalt aus Polen in Deutschland versteuern? was muss er bei den Sozialabgaben in Deutschland und Polen beachten? Gibt es hierbei Arbeitsrechtliche Bedingungen die zu beachten sind?


    Vielen dank für Ihre Rückmeldung.




    Mit freundlichen Grüßen


    Claudia Wutzler

  • 02
    RE: Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen - Arbeitsrecht

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gilt der Grundsatz, dass das Recht eines Mitgliedstaates Anwendung findet.


    Die Beantwortung der Frage, welches Sozialversicherungsrecht (ob also deutsches oder polnisches) Anwendung findet, ist allerdings vom konkreten Einzelfall abhängig, beispielsweise davon, wo sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers befindet.


    Einzelheiten zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status finden Sie auf der Internetseite der DVKA:


    www.dvka.de/de/arbeitgeber-erwerbstaetige/antraege-finden/


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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