Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen polnischen Staatsangehörigen, bei uns in Deutschland ( Wilsdruff) im Unternehmen (Standort Wilsdruff) beschäftigt. Er hat einen deutschen Wohnsitz und ist privat krankenversichert in Deutschland, da er 8500,00 € im Monat verdient. Er ist im Vertrieb tätig und arbeitet in Deutschland und im Ausland. Jetzt habe ich erfahren, das er in polen ebenfalls angestellt ist in Teilzeit für 20h/Woche. Er bezahlt ja in Deutschland die Sozialabgaben (Rente, Arbeitslosenversicherung), KV und PV ist privat versichert. In welchem Bezug kommt hier das Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen? Muss er dann sein Gehalt in Deutschland und in Polen versteuern in der Rentenversicherung? Oder muss er dann sein Gehalt aus Polen in Deutschland versteuern? was muss er bei den Sozialabgaben in Deutschland und Polen beachten? Gibt es hierbei Arbeitsrechtliche Bedingungen die zu beachten sind?
Mit freundlichen Grüßen