Expertenforum - Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen

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  • 01
    Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen polnischen Staatsangehörigen, bei uns in Deutschland ( Wilsdruff) im Unternehmen (Standort Wilsdruff) beschäftigt. Er hat einen deutschen Wohnsitz und ist privat krankenversichert in Deutschland, da er 8500,00 € im Monat verdient. Er ist im Vertrieb tätig und arbeitet in Deutschland und im Ausland. Jetzt habe ich erfahren, das er in polen ebenfalls angestellt ist in Teilzeit für 20h/Woche. Er bezahlt ja in Deutschland die Sozialabgaben (Rente, Arbeitslosenversicherung), KV und PV ist privat versichert. In welchem Bezug kommt hier das Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen? Muss er dann sein Gehalt in Deutschland und in Polen versteuern in der Rentenversicherung? Oder muss er dann sein Gehalt aus Polen in Deutschland versteuern? was muss er bei den Sozialabgaben in Deutschland und Polen beachten? Gibt es hierbei Arbeitsrechtliche Bedingungen die zu beachten sind?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen

     
    Hallo Frau Wutzler,
     
    bezüglich Ihrer Frage zum Sozialversicherungsrecht gilt in Ihrem Sachverhalt grundsätzlich folgendes:
     
    Die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird.
     
    Für Personen, die ihre Erwerbstätigkeit gewöhnlich in zwei oder mehr EU-Mitgliedsstaaten ausüben, gelten einheitlich die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats.
     
    Zu den „gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten erwerbstätigen Personen“ gehören Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse z.B. sowohl in Deutschland als auch in Polen haben.
     
    Für einen solchen Arbeitnehmer gelten stets die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, wenn er in Deutschland wohnt und dort einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt.

    Zur Prüfung des wesentlichen Teils der Tätigkeit sind die Arbeitszeit und/oder das Arbeitsentgelt heranzuziehen. Ergibt sich aus der Gesamtbewertung dieser Kriterien ein Anteil von mehr als 25%, ist dies ein Anzeichen dafür, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt wird.  
     
    Für die Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften ist jeweils der Mitgliedstaat zuständig, in dem der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat (Wohnstaat).
     
    Sofern der deutsche Träger (hier: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland ) die Zuständigkeit festgestellt hat, weist der Mitarbeiter über die Entsendebescheinigung A1 dem polnischen Arbeitgeber nach, dass nicht die polnischen, sondern die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

    Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie ggf. auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes - Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) unter www.dvka.de.

    Ihre Frage, welche arbeitsrechtlichen Bedingungen hierbei zu beachten sind, betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. auch von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht. 
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde. Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine separate Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Da Sie Ihren Eintrag bereits in der Rubrik „Steuerrecht“ eingestellt haben, erhalten Sie eine Antwort aus diesem Bereich.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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