Expertenforum - Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen

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  • 01
    Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben einen polnischen Staatsangehörigen, bei uns in Deutschland ( Wilsdruff) im Unternehmen (Standort Wilsdruff) beschäftigt. Er hat einen deutschen Wohnsitz und ist privat krankenversichert in Deutschland, da er 8500,00 € im Monat verdient. Er ist im Vertrieb tätig und arbeitet in Deutschland und im Ausland. Jetzt habe ich erfahren, das er in polen ebenfalls angestellt ist in Teilzeit für 20h/Woche. Er bezahlt ja in Deutschland die Sozialabgaben (Rente, Arbeitslosenversicherung), KV und PV ist privat versichert. In welchem Bezug kommt hier das Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen? Muss er dann sein Gehalt in Deutschland und in Polen versteuern in der Rentenversicherung? Oder muss er dann sein Gehalt aus Polen in Deutschland versteuern? was muss er bei den Sozialabgaben in Deutschland und Polen beachten? Gibt es hierbei Arbeitsrechtliche Bedingungen die zu beachten sind?

    Vielen dank für Ihre Rückmeldung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Wutzler

  • 02
    RE: Lohnabrechnung Vollzeitbeschäftigt in Deutschland und Teilzeit in Polen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir dürfen Ihre Frage (und gleichzeitig die Anfrage zum Titel "Lohnabrechnung/RV+AV Vollzeit in Deutschland und Teilzeit in Polen") nachfolgend in lohnsteuerlicher Hinsicht beantworten. Für die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte verreisen auf die Fachexperten SV.


    Die in Deutschland erzielten Einkünfte aus dem Hauptarbeitsverhältnis sind (auch laut DBA) in Deutschland zu versteuern. Lohnsteuer ist also (wie offenbar bereits bisher erfolgt) beim Betriebsstätten-Finanzamt des Unternehmens abzuführen und zwar unter Zugrundelegung der für den Arbeitnehmer bereitgestellten indivudellen Lohnsteuermerkmale.


    Die Vergütung des polnischen Arbeitgebers ist für das Lohnsteuerverfahren des deutschen Hauptarbeitgebers nicht relevant.


    Zur einkommensteuerlichen Beurteilung (also ggf. zur Einkommensteuererklärung und -veranlagung des polnischen Mitarbeiters) wären weitere Informationen (auch zu den individuellen Verhältnissen des Mitarbeiters) notwendig. Wir bitten um Verständnis, dass die einkommensteuerliche Beratung nicht im Rahmen dieses Forums erfolgen kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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