Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Unterstützung für folgenden Sachverhalt.
Ich bin seit 01.12.25 Vollrentnerin. Ich arbeite Vollzeit weiter. Da ich schon länger über der Beitragsbemessungsgrenze bin, bin ich darum freiwilliges Mitglied bei der AOK.
Ich habe einen Antrag auf Verzicht von der RV-Freiheit gestellt - diese wurde vom AG auch bewilligt.
Ist es richtig, dass ich ab 1.12.25 mit der Beitragsgruppe 9121 und Personengruppe 119 gemeldet werden muss? Das System (Lexware) meldet bei diesem Schlüssel zurück: PG 119 ist nicht zulässig, verzichtet der AN auf die RV Freiheit muss man den Schlüssel 120 wählen. Wähle ich 120, dann kommt die Meldung: Personengruppe muss geändert werden wegen Erreichen der Regelaltersgrenze: Wo liegt der Fehler?
Bei der KV und PV gibt es beim Schlüssel 0 mehrere Untergruppen: Ist hier die Untergruppe 9 freiw. Abzug/Zu Hälfte aus Entgelt und 1 freiw. Abzug/Zu. Hälfte aus Entgelt richtig?
E-Mail: hpt.hand_in_hand@gmx.de
Für Ihre Unterstützung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.